Rente: Grundsicherung beantragen – Was Ruheständler beachten müssen

Wer mit seiner Rente nicht auskommt, kann unter bestimmten Bedingungen Grundsicherung erhalten. Welche Voraussetzungen gelten, was sonst noch wichtig ist.
Berlin - Um für Rentner* das finanzielle Existenzminimum zu sichern, wurde im Jahr 2005 die Grundsicherung eingeführt. Sie kann sowohl im Alter als auch bei voller Erwerbsminderung beantragt werden. Doch viele Menschen scheuen sich vor dem Aufwand, den ein solcher Antrag mit sich bringt.
Dr. Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) erklärte der Bild: „Etwa 60 Prozent der Menschen im Rentenalter, die Anspruch haben, nehmen diese nicht wahr.“ Somit verzichten 870.000 Rentner derzeit auf die Grundsicherung, obwohl sie diese eigentlich erhalten würden.
Rente: Ab diesem Gesamteinkommen greift die Grundsicherung
Aber wie funktioniert das Ganze nun? Laut der Deutsche Rentenversicherung (DRV) können bedürftige Menschen die Grundsicherung erhalten, wenn sie „entweder die Regelaltersgrenze* erreicht“ haben oder, wenn sie „dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt“ sind. Zudem muss der Antragsteller in Deutschland wohnen.
Die DRV nennt außerdem eine einfache Faustformel um zu überprüfen, ob man einen Anspruch auf die Sozialleistung haben könnte: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 865 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“
Wie viel Grundsicherung man am Ende erhält, hängt vom Einkommen und Vermögen des Rentners ab. Zum Einkommen zählen das Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, Elterngeld über 300 Euro, Miet- und Pachteinnahmen, Kindergeld, Krankengeld und Zinsen. Außerdem Renten und Pensionen jeglicher Art, wozu auch die Riesterrente* zählt. Hier bleibt ein Betrag von 100 Euro jedoch noch frei.
Rente: Das gilt bei der Grundsicherung als Vermögen
Als Vermögen werden bei der Grundsicherung Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Haus- und Grundvermögen sowie Autos gezählt. Kleine Barbeträge (bis 5.000 Euro), Familien- oder Erbstücke mit ideellem Wert, angemessener Hausrat und ein angemessenes Hausgrundstück oder eine Wohnung, welche selbst genutzt werden, zählen nicht als Vermögen.
Beantragt werden kann die Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt. Mitzubringen sind der Ausweis, der Rentenbescheid, Einkommens- und Vermögensnachweise und der Sozialversicherungsnachweis. Der Antrag kann jedoch auch bei der DRV eingereicht werden, diese leitet ihn dann an die entsprechende Stelle weiter.
War der Antrag* erfolgreich und die Zahlung der Grundsicherung wurde bewilligt, gilt dies für ein Jahr. Nach zwölf Monaten muss dann erneut ein Antrag gestellt werden, wenn man die Grundsicherung weiterhin erhalten möchte. (ph) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA