1. Startseite
  2. Wirtschaft

Rente für Eltern – So zahlt sich die Kindererziehungszeit im Ruhestand aus

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Lisa Mayerhofer

Kommentare

Kitastreik: Können Eltern zu Hause bleiben?
Es gibt bei der gesetzlichen Rente einige besondere Leistungen für Eltern. (Archivbild) © Christin Klose/dpa-tmn

Wer weniger arbeitet, um sich um die Kinder zu kümmern, hat später bei der Rente eigentlich das Nachsehen. Doch für Eltern gibt es einige Sonderleistungen, die viele nicht kennen.

Berlin – Ohne Nachwuchs funktioniert das Rentensystem nicht. Doch Eltern müssen meist im Alter mit einer kleineren staatlichen Rente auskommen, da sie sich um ihre Kinder gekümmert und dabei weniger oder gar nicht gearbeitet haben. Vor allem Mütter, die (noch immer) in den meisten Fällen den größten Teil der Erziehungsarbeit übernehmen, sind davon betroffen. Ihre Rente fällt in der Regel beträchtlich kleiner aus als die von kinderlosen Frauen oder Männern.

Kleine Rente: Frauen sorgen sich vor Altersarmut

Eine aktuelle Altersvorsorge-Befragung des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) ergab, dass bei Frauen die Sorge vor Altersarmut mit 66,2 Prozent noch weit höher ist als bei Männern (53,9 Prozent). Laut Professor Michael Heuser, Wissenschaftlicher Leiter des DIVA, sind die Sorgen der Frauen nachvollziehbar: „Die Diskrepanz ist plausibel. Denn Frauen erhalten aufgrund anderer Erwerbsbiografien im Schnitt circa 30 Prozent weniger monatliche staatliche Rente. Zudem ist ihr Vorsorgebedarf auch wegen ihrer drei bis fünf Jahre höheren Lebenserwartung größer als bei Männern.“

Eine „andere Erwerbsbiografie“ bezeichnet beispielsweise die Kindererziehungszeiten, bei denen die Frauen bzw. Mütter gar nicht oder weniger arbeiten, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Es gibt allerdings für Eltern besondere Leistungen für die gesetzliche Rente, die sie sich anrechnen lassen und so aufbessern können. Eine Übersicht:

Rente für Eltern: Kindererziehungszeit beantragen

Erwerbspause wegen Kindererziehung lässt sich bei der Rentenversicherung anrechnen. Dafür müssen die Eltern aber noch vor Renteneintritt die Kindererziehungszeit beantragen. Das funktioniert mit dem Formular V0800 von der Rentenversicherung. Neben den leiblichen Eltern können auch Adoptiv-, Stief- oder Pfle­geeltern Kindererziehungszeiten beantragen – und auch Selbstständigen und Freiberuflern, die nicht in die Rentenversicherung einzahlen, stehen diese zu. Anrechnen lassen kann sich die Kindererziehungszeit aber nur ein Elternteil – aufteilen ist jedoch möglich.

Dabei erhöht die Kindererziehungszeit die Rente ungefähr so, als hätten Mutter oder Vater nach der Geburt weiter durchschnittlich genauso viel verdient und Beiträge gezahlt wie zuvor. Wenn die Kinder vor 1992 geboren wurden, beläuft sich die Kindererziehungszeit auf 30 Monate, bei später geborenen Kinder auf 36 Monate.

Unser Rente-Newsletter informiert Sie jeden Mittwoch über neue Entwicklungen rund um Ihre Rente. Melden Sie sich jetzt an!

Rente: Bis zu einer Höchstgrenze gibt es Zuschläge fürs Kind

Für jedes Kind gibt es dann Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto – laut Stiftung Warentest für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, 2,5 Punkte und für später geborene Kinder etwa drei Punkte. Damit erhöhe sich laut Stiftung Warentest die Rente bei einer Kindererziehungszeit für ein Kind, das vor 1992 geboren wurde, um knapp 85 Euro im Monat. Bei zwei Kindern sind es 167 (Osten) bzw. 171 Euro (Westen) im Monat.

Wenn die Kinder nach 1992 geboren wurden, sind es laut Stiftung Warentest etwa 100 bzw. 103 Euro monatlich bei einem und 201 bzw. 205 Euro im Monat bei zwei Kindern. Der Betrag fällt aber geringer aus, wenn der entsprechende Elternteil überdurchschnittlich verdient, also ab einem Bruttogehalt von 3640 Euro im Monat (3420 Euro im Osten).

Ab einer Höchstgrenze gibt es dann keine Zuschläge mehr. Diese gilt, wenn der Bruttoverdienst über der Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Renten­versicherung liegt (7050 Euro im Monat im Westen, 6750 Euro im Monat im Osten). Übrigens: Eltern, die während der Kinder­erziehungs­zeit arbeiten, erhalten die Renten­punkte zusätzlich zu den Ansprüchen aus ihrer Erwerbsarbeit.

Was ist eigentlich die Mütterrente?

Die Mütterrente bezeichnet eine Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Sie wurde am 1. Juli 2014 eingeführt, in dem die Kindererziehungszeit von zwölf auf 24 Kalendermonate verlängert wurde. Seit 1. Januar 2019 gibt es für alle Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern 30 Monate pro Kind. (Zum Vergleich: Bei später geborenen Kindern sind es 36 Monate)

Rente: Was es noch für Eltern gibt

Interessant für Eltern ist auch die sogenannte Kinder­berück­sichtigungs­zeit. Das bedeutet, dass die Renten­versicherung die ersten zehn Jahre nach Geburt des Kindes als rentenrecht­liche Zeit berechnen kann. Das hilft Eltern dabei, Versicherungsjahre anzusammeln, um beispielsweise früher in Rente gehen zu können.

Bei Geringverdienern stockt die Kinderberücksichtigungszeit außerdem die Rente auf. Darüber hinaus gibt es für das Elternteil mit Kinder­erziehungs­zeiten nach dem Tod seines Ehepart­ners einen Zuschlag auf die Hinterbliebenenrente. Dieser kann jedoch je nach Situation sehr unterschiedlich ausfallen. Am besten informieren sich Eltern frühzeitig bei Sozialverbänden oder der Deutschen Rentenversicherung. (lma/dpa)

Auch interessant

Kommentare