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Rentenversicherung verkündet neues, kostenloses Angebot, das Sie nutzen sollten

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Von: Patricia Huber

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„Die Rente ist sicher.“ Doch im Alter reicht sie oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Eigene Vorsorge schadet deswegen nicht. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, wie‘s geht.

Berlin – Die gesetzliche Rente ist für viele Menschen im Alter Einnahmequelle Nummer eins. Ausschließlich darauf sollten sich Ruheständler allerdings nicht verlassen – und stattdessen mit einem privaten oder betrieblichen Vorsorgebaustein ergänzen. Doch wie sorgt man am besten vor? Während viele Arbeitnehmer lange auf die Riester-Rente gesetzt haben, gibt es zahlreiche andere Vorsorge-Möglichkeiten wie etwa ETFs. In einem speziellen und kostenlosen Altersvorsorgegespräch kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ihre Versicherten bei der Planung unterstützen.

Rente: Zusatzvorsorge sehr individuell

Weil die Voraussetzungen für den Aufbau eines zusätzlichen Alterseinkommens individuell sehr verschieden sein können, erläutern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRV in einem persönlichen Gespräch die jeweiligen Produkte mit ihren Vorteilen und Risiken. Dabei berate das Team der DRV neutral und verzichte auf Empfehlungen einzelner Produkte, so die DRV. Zudem werde der aktuelle Stand der Altersvorsorge analysiert.

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Bundesweit gibt es dafür Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort können auch die Termine vereinbart werden. Wer eine Beratungsstelle in Wohnortnähe sucht, kann die Beratungsstellensuche der DRV auf deren Webseite nutzen.

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Freiwillige Rentenbeiträge als Zusatzvorsorge

Eine Möglichkeit der Vorsorge sind auch freiwillige Zusatzzahlungen in die Rentenkasse. In diesem Jahr gibt es noch bis zum 31. März die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2022 einzubezahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund hin. Dadurch können etwa Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und die späteren Rentenbezüge erhöht werden.

Besonders Menschen, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern oder Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, sollten die Frist unbedingt einhalten, teilt die DRV mit.

Bei einer nachträglichen Zahlung liegt der Mindestbeitrag bei 96,72 Euro pro Monat, maximal können 1320,60 Euro eingezahlt werden. Eine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern gibt es nicht. (ph/dpa)

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