Rürup-Rente: Wie komme ich vorzeitig an das eingezahlte Geld?
Die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, soll Selbstständige bei der Vorsorge unterstützen. Doch wie kommt man an das angesparte Geld, wenn man es vorzeitig braucht?
Berlin - Finanziell fürs Alter vorsorgen: Das ist für alle wichtig - ganz besonders aber für Selbstständige. Denn viele von ihnen sind nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung*. Das heißt: Sie müssen ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist ein Rürup-Vertrag, den es in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung gibt, und Steuer-Vorteile bietet.
Rürup-Rente als Altersabsicherung
Wie hoch die Rente eines Tages ausfällt, hängt unter anderem von den eingezahlten Beiträgen sowie den genauen Vertragsbedingungen ab. Die Höhe der Beitragszahlung ist flexibel und kann je nach eigenem Bedarf oder Leistungsfähigkeit angepasst werden.
Allerdings: „Bei einer Rürup-Rente* ist meist nur eine Altersabsicherung enthalten“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Bausteine Hinterbliebenenschutz und Erwerbsminderung können Versicherte bei Bedarf zwar hinzunehmen - dadurch entstehen aber meist zusätzliche Kosten. Und das kann sich wiederum auf die Rendite auswirken.
Basis-Rente: Widerruf wegen Formfehler
Der größte Nachteil ist aber, dass die Basis-Rente nicht vorzeitig gekündigt und ausgezahlt werden kann - anders als beispielsweise eine Lebensversicherung. Wer kündigt, kann nur eine Stilllegung der Police erreichen - das Geld ist aber weg. Auch wer in finanzielle Not gerät und nicht mehr in seinen Rürup-Vertrag einzahlen kann, ist von dieser Regelung betroffen.
Der Journalist Roland Klaus, Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf, hat bei ntv für diese Fälle einen Tipp: Betroffene sollen ihren Vertrag auf Formfehler überprüfen und ihn dann widerrufen: „Denn nach unseren Erfahrungen haben viele Versicherungen ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert oder nicht sämtliche Verbraucherinformationen erteilt.“
Dabei können Verbraucher auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages widerrufen. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird das angesparte Geld auch wieder ausgezahlt - teilweise inklusive der von den Fonds erwirtschafteten Rendite.
Rürup-Verträge großer Versicherer betroffen
Mehrere Urteile in Bezug auf Widerruf der Basis-Rente wegen Formfehlern wurden dabei schon im Sinne der Verbraucher gefällt, wie beispielsweise das Landgericht Köln im Fall der Canada Life Versicherung. Betroffen sind unter anderem bestimmte Verträge der Canada Life Versicherung, Allianz, AXA, Generali Deutschland, Ergo und Württembergische.
Selbstständige sollten sich bei der Altersvorsorge unbedingt* von unabhängigen Stellen (wie etwa der Verbraucherzentrale) beraten lassen - und ihre Rürup-Verträge von einem Profi unter die Lupe nehmen lassen.
Mit Material der dpa
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