Grundrente: Wie Rentner jetzt an den Aufschlag kommen, wie viel es gibt
Lange stritten Union und SPD über den Zuschlag. Dann folgten Monate akribischer Vorbereitung. Nun kommt das erste Geld auf den Konten der Betroffenen an - doch wie kommt man an den Zuschlag?
Berlin - Mehr als ein halbes Jahr nach dem offiziellen Start der Grundrente erhalten die ersten Rentnerinnen und Rentner den Aufschlag ausbezahlt. Doch wer bekommt den Aufschlag? Und noch viel wichtiger, wie?
Wie startet die Grundrente?
Zum Start werden erst einmal einige hundert Bescheide mit Informationen zum Grundrentenzuschlag verschickt. „Der Versand fährt jetzt hoch“, sagte ein Sprecher der Rentenversicherung. Verschickt werden die neuen Infos zunächst mit den Rentenbescheiden an Neurentner - sie erfahren also, ob und in welcher Höhe sie Grundrente bekommen.
Wer bekommt die Grundrente?
Den Aufschlag bekommen Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben - überwiegend Frauen. Die Grundrente bekommt also nur, wessen Einkommen nicht zu hoch ist. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Eheleuten oder Lebenspartnern) liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge.
Wichtig ist auch, wie lange in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Geringverdiener erhalten den Zuschlag nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten, nach 35 Jahren gibt es den vollen Betrag. Grundrentenzeiten entstehen durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit sowie aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Die Beitragsleistung muss dabei mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben.
Wie läuft die Auszahlung ab?
Ausgezahlt wird die Grundrente zusammen mit der regulären Rente: Wer als Neurentnerin oder Neurentner jetzt seinen Rentenbescheid erhält, bei dem beginnt die laufende Auszahlung der Renten - gegebenenfalls mit Grundrentenzuschlag - Ende August. Bis dahin aufgelaufene Renten werden als Nachzahlung in der Regel noch im Juli ausgezahlt - beispielsweise wenn die Rente zum 1. Juli bewilligt wurde.
Was muss man beachten?
Selbst muss man nicht tätig werden. „Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob die Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind“, so der Sprecher. Einen Antrag braucht es nicht. Wer jetzt oder künftig neu in Rente geht, sieht auf seinem Rentenbescheid, ob er Grundrente erhält. Wer schon Rente bekommt, erhält nur einen Grundrenten-Bescheid, wenn der Zuschlag auch fließt. Die Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die gar keine Grundrente bekommen, werden darüber auch nicht gesondert informiert. Insgesamt sollen 1,3 Millionen Menschen Grundrente erhalten.
Welche Grundrenten-Bezieher wann folgen
Nach dem Start bei den Neurentnerinnen und -rentnern will die Rentenversicherung im zweiten Halbjahr bei Menschen mit Grundsicherung, Wohngeld oder anderen Fürsorgeleistungen prüfen, ob sie Anspruch auf Grundrente haben. Auch die Bezüge der Hochbetagten, die bereits vor 1992 Rente bezogen haben, kommen bei den Prüfungen an die Reihe. Bis zum vierten Quartal 2022 folgen dann die Millionen weiteren Renten. „Da bei insgesamt 26 Millionen Renten geprüft werden muss, ob der Zuschlag gezahlt werden kann, werden die letzten Fälle Ende 2022 abgearbeitet“, so der Sprecher. Etwa fünf Prozent der Renten werden voraussichtlich einen Zuschlag erhalten.
Was ist noch offen und wie hoch wird der Auszahlungsbetrag?
Im Schnitt soll die Grundrente nach Schätzungen der Regierung 75 Euro betragen. Aber ob die Prognose zutrifft, ist noch offen. „Genauere Aussagen sind hier erst möglich, wenn eine repräsentative Zahl von Grundrentenzuschlägen tatsächlich berechnet worden ist. Ich bin selber auf die Zahlen sehr gespannt“, sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, dem „Weser-Kurier“ (Montag). Jährlich neu überprüft werden dann die Einkommen der Grundrentenbezieher - schließlich kann es sich ändern.
Ansonsten ist das System nun fest installiert - außer künftige Gesetzgeber wollen es anders. Heil sagte bei einem Besuch in Nürnberg: „Die CDU wollte die Grundrente nicht, die CSU in der Form auch nicht.“ Deshalb habe es viele Debatten in der Koalition gebraucht. Nun leiste das Instrument einen Beitrag zur Absicherung im Alter. Altersarmut müsse aber auch noch auf andere Weise bekämpft werden. (dpa)