Rücken, Diabetes oder Rheuma: Mit diesen chronischen Krankheiten gehen Sie früher in Rente
Wer chronisch krank ist, kann ohne finanzielle Nachteile früher in Rente gehen. Was Sie dazu wissen müssen.
Berlin – In Deutschland gelten fast acht Millionen Menschen als schwerbehindert und haben damit einen Schwerbehindertenausweis. Im Gegensatz zum verbreiteten Vorurteil über behinderte Menschen sind die meisten von ihnen voll erwerbsfähig und im Arbeitsmarkt integriert: 2021 betraf das 57 Prozent nach Angaben des Statistischen Bundesamts. Was viele nicht wissen: eine Vielzahl an chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Asthma und Rheuma können als Behinderung anerkannt werden. Die Entlastungen, die man dadurch bekommt, könnten vielen Personen das Leben einfacher machen.
Schwerbehindertenausweise bekommen und früher in Rente gehen
Nach Angaben des Sozialverbands VdK haben mehr als ein Drittel aller Menschen in Deutschland eine chronische Krankheit. Wann genau eine Krankheit als „chronisch“ gilt, ist in der Medizin zwar umstritten. Die Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen und Ärzten hat sich aber auf diese Definition geeinigt: Wer mindestens einmal im Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist, gilt als chronisch krank. Wer eine chronische Erkrankung hat, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen und dadurch auch von Entlastungen und Unterstützung profitieren. Folgende Krankheiten können unter anderem als chronische Erkrankungen anerkannt werden:

- Diabetes
- Rheuma
- Asthma
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Multiple Sklerose
- Rückenleiden
- Krebserkrankungen
- Folgen eines Schlaganfalls
- Migräne
- Depressionen und Angststörungen
Entscheidend für einen Antrag auf Schwerbehinderung ist zunächst der Grad der Behinderung (GdB), der von einem Arzt oder einer Ärztin auf Antrag festgestellt wird. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann somit einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Der niedrigste GdB ist 20, der höchste 100. Laut VdK kann eine schwere Migräne, die alle paar Tage auftritt und somit den Alltag maßgeblich beeinflusst, mit einem GdB von 50 beziffert werden. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis nach Feststellung des GdB dann beim Versorgungsamt.
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Rente mit 63: Schwerbehinderte gehen früher in den Ruhestand
Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, kann verschiedene Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten. Neben Steuererleichterungen und Sonderurlaub können Schwerbehinderte außerdem nach 35 Versicherungsjahren zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne finanzielle Abschläge. Wer weniger Rente in Kauf nimmt, darf sogar noch eher in Rente gehen. Für den Jahrgang 1954 bedeutet das eine Rente mit 63 Jahren ohne Kürzung der Rente und mit 60 Jahren, wer eine Kürzung von 10,8 Prozent in Kauf nimmt. Die folgende Tabelle fasst zusammen, welches Geburtsjahr mit welcher Frührente einhergeht:
Jahrgang | Renteneintrittsalter mit Schwerbehindertenausweis |
---|---|
1952 | 63 |
1953 | 63 |
1954 | 63 |
1955 | 63 |
1956 | 63 |
1957 | 63 |
1958 | 64 |
1959 | 64 |
1960 | 64 |
1961 | 64 |
1962 | 64 |
1963 | 64 |
1964 | 65 |
Wer nicht mehr arbeiten kann, erhält die Erwerbsminderungsrente
Wer aufgrund einer langanhaltenden Erkrankung ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten kann, kann die Erwerbsminderungsrente bekommen. Die Hürden dafür sind sehr hoch, da die Erwerbsminderungsrente das Einkommen ersetzt. Voraussetzung ist außerdem, dass man das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat. Bevor eine Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, müssen Betroffene verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen durchlaufen haben.
Derweil träumen viele Menschen davon, früher in Rente zu gehen. Wir erklären, mit welchen Abschlägen zu rechnen ist.