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Kündigen vor dem Renteneintritt – was viele künftige Ruheständler nicht wissen

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Von: Patricia Huber

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Vor dem Renteneintritt sollten Arbeitnehmer unbedingt ihren Vertrag überprüfen. Denn in vielen Fällen ist eine Kündigung notwendig.

München – Viele Menschen fiebern dem Renteneintritt entgegen. Doch der Start in den Ruhestand benötigt einiges an Vorbereitung. Künftige Ruheständler sollten vorher die Finanzen überprüfen und die Rente rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Was viele dabei nicht bedenken: Häufig muss man vor dem Eintritt in die Rente seinen Job kündigen.

Kündigen vor der Rente: Mögliche Klausel im Arbeitsvertrag beachten

Denn eine Kündigung wegen Renteneintritts erfolgt nicht immer automatisch. Um herauszufinden, welche Regelung gilt, sollten Arbeitnehmer unbedingt einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen. Denn viele Arbeitgeber haben darin eine Klausel, wodurch das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters endet, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) auf seiner Website.

Fehlt diese Klausel im Vertrag jedoch, muss der künftige Rentner sein Arbeitsverhältnis selbst kündigen. Dabei sollte auch unbedingt die Kündigungsfrist beachtet werden. Denn wer mit dem Beginn seiner Rente einfach nicht mehr zur Arbeit kommt, verstößt streng genommen gegen seine Pflichten aus dem Vertrag. Im schlimmsten Fall könnten dann sogar arbeitsrechtliche Schritte drohen.

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Rente: Wer vor der Regelaltersgrenze geht, muss kündigen

Außerdem: Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss seinen Arbeitgeber unbedingt darüber informieren. Die oben genannte Klausel bezieht sich nämlich lediglich auf die Altersrente.

Wer also die Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Job davor kündigen. Selbstverständlich nur dann, wenn er nicht weiterarbeiten und die Möglichkeit des Hinzuverdiensts nutzen möchte. Dennoch sollte in diesem Fall der Arbeitgeber über den Renteneintritt informiert werden, da der Rentenbezug steuerliche Auswirkungen haben kann.

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