Sparkasse: Banken wollen Geldautomaten schützen – mit Konsequenzen für Kunden
Die Zahl der Sprengstoffanschläge auf Geldautomaten hat in Deutschland drastisch zugenommen. Banken und Sparkassen arbeiten deshalb an Schutzmaßnahmen – die sich auch auf die Verbraucher auswirken.
Berlin – Erst diese Woche haben unbekannte Täter in Regensburg einen Geldautomaten gesprengt und einen Schaden zwischen 100.000 und 200.000 Euro angerichtet. Das ist bei weitem kein Einzelfall: In der ganzen Bundesrepublik nehmen Automatensprengungen zu. Banken und Sparkassen in Deutschland wollen deshalb ihre Schutzmaßnahmen verstärken.
Das geht aus dem Entwurf einer gemeinsamen Erklärung des „Runden Tisches Geldautomatensprengungen“ unter Federführung des Bundesinnenministeriums hervor. „Das Kriminalitätsphänomen der Sprengung von Geldautomaten hat in jüngerer Zeit eine besorgniserregende Entwicklung genommen“, heißt es in der Erklärung, die am Dienstag unterschrieben werden sollte. Zuvor hatte das Handelsblatt darüber berichtet.
Immer mehr Geldautomatensprengungen in Deutschland
Im Jahr 2020 wurden demnach 414 Geldautomatensprengungen verzeichnet, ein Jahr später waren es 392. Dies seien die beiden höchsten Fallzahlen seit dem Beginn der statistischen Erfassung durch das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2005. Die vorläufigen Zahlen für das erste Halbjahr 2022 ließen einen neuen Jahreshöchststand erwarten. Ein möglicher Grund dafür ist demnach, dass ein großer Teil der Täter aus den Niederlanden nach Deutschland kommt, nachdem dort umfangreiche Präventionsmaßnahmen umgesetzt wurden.
„Die zunehmende Sprengung mit Explosivstoffen birgt neben erheblichen Sachschäden besonders hohe Gefahren für Leib und Leben unbeteiligter Personen“, heißt es in dem Papier. So wurden beispielsweise jüngst bei einer Automatensprengung in Neuss zwei Anwohner leicht verletzt.
Können Bankkunden nachts bald kein Geld mehr abheben?
Die Kreditwirtschaft setzt sich dem Papier zufolge dafür ein, eine Kombination verschiedener Präventionsmaßnahmen je nach Standort und Risikoanalyse zu priorisieren und umzusetzen. Das hat auch Konsequenzen für Bankkunden, da sie möglicherweise nachts bald kein Geld mehr in ihrer Filiale abheben können.
Denn zu den Schutzmaßnahmen zählt, dass in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr kein Zugang mehr zu Geldautomaten in den Vorräumen von Filialen gewährt werden soll. Als weitere Maßnahmen werden Einbruchmeldeanlagen im Selbstbedienungs-Foyer und Videoüberwachung von Geldautomaten und Foyer genannt.
Zahlreiche Schutzmaßnahmen können Banditen abschrecken
Die Reduktion des Bargeldhöchstbestandes könne zudem eine wirksame Präventionsmaßnahme darstellen. Dazu zählten auch sogenannte Einfärbesysteme. Im Alarmfall würde das in den Geldkassetten enthaltene Geld eingefärbt und so weitgehend unbrauchbar gemacht.
Standorte, bei denen im Fall einer Sprengung ein besonders hohes Gefährdungspotential für unbeteiligte Dritte besteht, sollen nach Möglichkeit vermieden werden, „wenn die Risiken nicht durch geeignete Maßnahmen angemessen reduziert werden können“, heißt es in dem Papier.
An dem „Runden Tisch Geldautomatensprengungen“ beteiligten sich Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft, der Bundesbank, des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, des Bundeskriminalamts (BKA) und weiterer Sicherheitsbehörden. (lma/dpa)