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Prämiensparverträge: Sparkasse unterliegt vor Gericht und muss Tausende Euro an Kunden nachzahlen

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Von: Lisa Mayerhofer

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Der rote Schriftzug „Sparkasse“ ist zu sehen
Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit um die Prämiensparverträge der Sparkasse eine überraschende Entscheidung gefällt (Symbolbild). © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit um die Prämiensparverträge die Sparkasse Dresden zu einer Nachzahlung verdonnert.

Dresden - Es ist ein Streit, der sich schon über Jahre hinzieht: Die Sparkassen* sollen laut Verbraucherschützern ihren Kunden bei etlichen Pämiensparverträgen zu wenig Zinsen ausgezahlt haben. Die Sparkassen-Verbände bestreiten dies. Zahlreiche Gerichtsverfahren laufen dazu in ganz Deutschland.

Sparkassen-Kunde erhält weniger Nachzahlungen als erwartet

Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden ein wegweisendes Urteil gefällt (Az. 5 U 1973/20). Zwar soll der klagende Sparkassen-Kunde Nachzahlungen erhalten, aber nicht in der geforderten Höhe. Seine Anwältin Beate Schönfelder von der Kanzlei Dr. Bock & Collegen sagte dem Handelsblatt, dass der Kläger statt etwa 11.000 Euro nur circa 6200 Euro bekommen soll.

Das liegt vor allem an zwei Faktoren: Das OLG legte für die Berechnung der Nachzahlung der ausstehenden Zinsen einen anderen Referenzzins fest als von den Verbraucherschützern gefordert und wendete bei der Zinsberechnung auch nicht den sogenannten gleitenden Durchschnitt an, der für den Kläger vorteilhaft gewesen wäre.

Anmerkung der Redaktion

Dieser Text erschien erstmals am 20.04.2022. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Sparkasse: Urteil hat Auswirkungen auf andere Gerichtsverfahren

Die Entscheidung des OLG kann sich auf weitere Gerichtsverfahren zwischen Verbraucherschützern und Sparkassen auswirken. „An diesem Urteil werden sich alle Gerichte im Bundesgebiet orientieren. Dies wurde mir schon von diversen Gerichten auch aus anderen Bundesländern so kommuniziert“, sagte Anwältin Schönfelder dem Handelsblatt. Es ist also wahrscheinlich, dass nun auch die Kläger in den anderen Verfahren weniger Geld erhalten als erhofft.

In den Verfahren geht es um die etwa eine Million Prämiensparverträge, die vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär waren. Dabei war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. So war es den Banken möglich, ihn einseitig anzupassen. Die betroffenen Sparkassen hätten „über viele Jahre sehr oft weniger Zinsen gezahlt als den Sparern zustehen“, kritisieren Verbraucherschützer - und zogen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), der vergangenen Herbst ein Urteil fällte.

Streit zwischen Verbraucherschützern und Sparkassen geht weiter

In einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig entschied der BGH, dass für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden müsse. Das bedeutete für die Sparkassen: Nachzahlungen für die Kunden. Der BGH hatte aber nicht festgelegt, wie genau die Zinsen berechnet werden sollen. Das hat nun das OLG Dresden in seinem Urteil getan und eine Revision ausgeschlossen.

Die beklagte Sparkasse Dresden zeigte sich trotz Verurteilung erfreut: Das Urteil zeige, dass die Verbraucherzentrale „weit überzogen und falsche Erwartungen geweckt hat“, sagte sie laut Handelsblatt. Die Berechnungsgrundlage der Verbraucherzentrale Sachsen sei falsch. Das sehen die Verbraucherschützer natürlich anders. Sie haben auch durch andere Musterfeststellungsverfahren nochmals die Möglichkeit, wieder vor den BGH zu ziehen, wenn sie die Nachzahlungen in den Urteilen als zu niedrig erachten. Der Streit geht also weiter. Mit Material der dpa *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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