Sparkassen-Kunden toben: Überfällige Rückzahlungen lassen immer noch auf sich warten
Etliche Sparkassen-Kunden sind genervt: Nach dem BGH-Urteil zu Gebührenerhöhungen stehen ihnen eigentlich Rückzahlungen zu. Doch viele Sparkassen halten ihre Kunden hin.
Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken und Sparkassen ihre Gebühren nicht einfach so erhöhen dürfen. Dafür wird die Zustimmung der Kunden benötigt. Das Urteil gilt auch rückwirkend für vergangene Erhöhungen, wodurch Kunden die zu Unrecht erhobenen Gebühren nun zurückfordern können.
Während die Deutsche Bank und die Postbank laut Bild das Geld ohne Aufforderung durch die Kunden zurückzahlten, stellen sich mehrere Sparkassen trotz deutlicher Aufforderungen noch quer - zum Ärger von Kunden und Verbraucherschützern.
Sparkasse: Verbraucherschützer starten Musterfeststellungsklage
Eine Musterfeststellungsklage soll nun Abhilfe schaffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) möchte mit einer Klage gegen die Sparkasse Köln-Bonn und die Berliner Sparkasse vorgehen. „Bei den beiden Sparkassen gab es die meisten Fälle, wohl auch deshalb, weil sie zu den größten in Deutschland gehören“, sagt Ronny Jahn, der Jurist der VZBV der Süddeutschen Zeitung.
Aber wieso weigern sich manche Banken und Sparkassen das Geld zurückzuzahlen? Die beiden bereits genannten Sparkassen beziehen sich in ihren Absage-Schreiben an die Kunden auf ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2016. Das Urteil erklärt, dass Kunden drei Jahre Zeit haben, um einer Preiserhöhung zu widersprechen. Danach ist ein Einspruch nicht mehr möglich. Somit würden nur die Mehrgebühren von Erhöhungen der vergangenen drei Jahre für eine Rückzahlung infrage kommen.
Doch die Sache hat einen Haken: Das Urteil bezog sich in diesem Fall auf langjährige Energielieferungsverträge. Von Banken und Sparkassen war darin nicht die Rede, weshalb der VZBV nun auch rechtliche Schritte einleitet. Ein Gericht soll dann prüfen, ob das BGH-Urteil von 2016 auch auf Banken und Sparkassen anwendbar ist. Dann wird sich auch abschließend zeigen, ob zahlreiche Kunden ihr Geld zurückbekommen.
Sparkasse: Betroffene sollen Geld unbedingt einfordern
Auf der Seite der Verbraucherzentrale können Betroffene einen Musterbrief erstellen, der die Bank zur Rückzahlung auffordert. Auch wenn Kunden bereits wissen, dass die Forderungen von der eigenen Sparkasse abgelehnt werden, wie es etwa bei den Sparkassen Köln-Bonn und Berlin der Fall ist, sollten sie den Brief abschicken.
Christian Urban von der Verbraucherzentrale NRW erklärt gegenüber der Bild: „Die Ablehnung der Institute ist die Grundlage für weitere gerichtliche Schritte.“ Ein Versuch ist also äußerst wichtig.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die entsprechenden Kreditinstitute bereits gerügt. Bafin-Chef Mark Branson forderte „eine schnelle, unbürokratische, transparente Umsetzung.“ Andernfalls werde die BaFin „aufsichtliche Maßnahmen“ prüfen. (ph)