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Es kann nicht nur ein „Spezi“ geben: Paulaner siegt im Limo-Streit

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Von: Lisa Mayerhofer

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Getränkename Spezi
Das Kultgetränk „Spezi“ - einmal von der Großbrauerei Paulaner und einmal von der Augsburger Riegele Brauerei. Wem gehört der begehrte Name? © Peter Kneffel/dpa

Die Augsburger Brauerei Riegele und das Münchner Großunternehmen Paulaner streiten darüber, wer den Namen „Spezi“ verwenden darf. Nun hat das Gericht entschieden.

München – Welches Orangen-Cola-Gemisch darf den Kultnamen „Spezi“ behalten? Über diese Frage hat heute (Dienstag, 11. Oktober) das Landgericht München entschieden. Das Urteil: Das Münchner Unternehmen Paulaner darf seine Limomischung auch weiterhin „Spezi“ nennen. Die Augsburger Riegele Brauerei, die den Namen nach eigenen Angaben erfunden hat, hatte Paulaner vergangenes Jahr die Abmachung über die Namensnutzung gekündigt, um einen neuen millionenschweren Lizenzvertrag aushandeln zu können.

Riegele und Paulaner: Streit um das Kultgetränk „Spezi“

Der Zwist um den Namen „Spezi“ geht lange zurück: „Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat“, sagte Sebastian Priller-Riegele, der die Riegele-Brauerei mit seinem Vater leitet, nach der mündlichen Gerichtsverhandlung im Sommer. Schon Mitte der 1950er Jahre hatten die Mittelständler das Warenzeichen „Spezi“ eintragen lassen. Der zugehörige Slogan damals: „Ein Spezi muss dabei sein.“ Die Brauerei fordert nun Geld von der großen Paulaner-Brauerei, wenn die ihren „Spezi“ auch weiterhin unter dem Namen vertreiben will. Gegen diese Forderung hat Paulaner Klage eingereicht.

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagte Brauerei-Vater Sebastian Priller, dass Riegele damals die Marke erst einmal in Ruhe aufbauen wollte „in der Hoffnung, Paulaner später ins Boot zu holen. Aber daran hatten die nie Interesse.“ Erst als die Marke „Spezi“ Erfolge einfuhr, sei „plötzlich Paulaner eingestiegen, mit seiner Marktmacht und seiner Verkaufsmannschaft. Und dann ist das explodiert.“ Das tue Riegele nun natürlich weh, erklärt Priller weiter. „Wir investieren lange Zeit, und die profitieren davon. Wir haben den Lizenzvertrag deshalb gekündigt und Paulaner hat uns verklagt.“

Urteil gibt Paulaner im „Spezi“-Streit recht

Die Rechtslage dazu ist allerdings kompliziert – und das nicht nur wegen diversen Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch wegen einer Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Worum es sich dabei handelt, darüber ist man uneins. Riegele spricht von einem Lizenzvertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag.

Paulaner erachtet so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen. Die Richterin sah das ähnlich: Paulaner halte sich seit Jahrzehnten an die Vereinbarungen. Laut ihrem Urteil handelt es sich bei den Vereinbarungen aus dem Jahr 1974 nicht um einen Lizenzvertrag, sondern um eine „Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung“.  Der Wunsch der Brauerei Riegele, am Erfolg von Paulaner teilzuhaben, „stellt keinen wichtigen Grund im Rechtssinne dar“.

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, Riegele kann sich nun an das Oberlandesgericht wenden. (lma/dpa)

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