Homeoffice: Neue Steuerregeln fürs Arbeitszimmer könnten für viele Angestellte zum Nachteil werden
Die Regierung plant Steuererleichterungen für Erwerbstätige, die im Homeoffice arbeiten. Doch ein Ausdruck im Gesetzentwurf kann für viele Angestellte zum Nachteil werden.
Berlin – Das Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer fester Bestandteil ihres Berufslebens geworden. Die Bundesregierung will deshalb auch das Steuerrecht an die neue Lebensrealität der Betroffenen anpassen. Eine Übersicht über die Neuerungen.
Homeoffice-Pauschale und Jahrespauschale fürs Arbeitszimmer
Geplant ist, dass Arbeitnehmer, die teilweise daheim arbeiten, weiterhin für die so entstehenden Kosten eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag geltend machen können – der Maximalbetrag wird dabei von 600 auf 1000 Euro angehoben.
Wer ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, weil kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht wie etwa Lehrer, kann dem Entwurf zufolge dafür pauschal 1250 Euro im Jahr von der Steuer absetzen.
Das bedeutet: Man muss die Kosten für das Arbeitszimmer nicht mehr nachweisen, stattdessen gibt es einfach eine Pauschale. Diese Neuregelung soll es Steuerzahlern und Finanzämtern leichter machen. Das klingt erst einmal nach guten Nachrichten für Menschen, die regelmäßig im Homeoffice sind.
Ab wann steht „dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung“?
Doch ein Experte stört sich an einem bestimmten Ausdruck im Gesetzentwurf. Demnach kann die Pauschale von 1250 Euro nur abgezogen werden, wenn „dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung“ steht. Also etwa bei Lehrern – doch was ist mit Büroangestellten? Bedeutet das nun, dass alle, die zwar im Homeoffice arbeiten, aber auch die Räume des Arbeitgebers nutzen könnten, nicht profitieren können? Dabei kann es sein, dass die Betroffenen weder Anspruch auf die Pauschale haben, noch dass sie Neuerungen für das Arbeitszimmer als Werbungskosten ansetzen können.
„Dann bliebe nur der Ansatz der Homeoffice-Pauschale“, sagte Frank Hechtner, Wirtschaftsprofessor an der Friedrich-Alexander-Universität in Nürnberg-Erlangen, der Welt. Das Wort „dauerhaft“ sei eine Verschärfung, die zusätzliche Probleme mit sich bringe. „Was ist mit Arbeitnehmern, die in einem Großraumbüro arbeiten und keinen eigenen Arbeitsplatz mehr haben?“, fragt er. Hechtner verwies in der Welt außerdem darauf, dass die Zahl der Schreibtische oft nur noch bei 60 oder 70 Prozent der Gesamtmitarbeiterzahl liege.
Noch ist unklar, wie die neuen Steuerregelungen sich konkret für die Betroffenen auswirken werden. Es sei laut Hechtner im Gesetzentwurf nicht näher definiert, ob der Ausdruck „dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz“ bedeutet, dass dies zu jedem Zeitpunkt gegeben sein müsse oder einzelne Tage der Woche reichen würden. (lma/AFP/dpa)