Stromio, Gas.de & Grünwelt: Billig-Anbietern droht Klage-Welle

Die Energie-Billiganbieter Stromio, Gas.de und Grünwelt haben kurzerhand die Verträge mit ihren Kunden gekündigt. Das könnte für die Unternehmen jetzt unangenehm werden.
Düsseldorf - Für die Energiediscounter Stromio, Gas.de und die gemeinsame Marke Grünwelt sieht es schlecht aus. Ihnen könnte eine regelrechte Klagewelle drohen, sofern sie nicht auf die Schadensersatzforderungen etlicher Kunden eingehen. Im Dezember hatten die Billigstromanbieter ihren Kunden überraschend gekündigt und die Lieferung eingestellt*. Diese mussten dann auf die deutlich teurere Grundversorgung zurückgreifen. Als Grund für die einseitigen Kündigungen wurden die „jüngsten Preisexplosionen“ auf dem Energiemarkt genannt.
Stromio, Gas.de & Grünwelt: Erste Schadensersatzforderungen
Wie das Handelsblatt nun berichtet, laufen bereits die ersten Schadensersatzforderungen gegen die Energiediscounter*. Die erste Sammelklage bereitet die Berliner Legal-Tech Firma Veneko bereits vor. Wer sich an der Klage beteiligen möchte, um die entstandenen Mehrkosten einzufordern, muss mögliche Schadensersatzansprüche an Veneko abtreten. Daraufhin berechnet die Firma die Schadensersatzansprüche und fordert sie bei den Stromanbietern ein. Sollte keine außergerichtliche Einigung zustande kommen, folgt eine Klage.
Sollte Veneko Erfolg haben, erhält die Firma ein Drittel des Schadenersatzes. Sonstige Gebühren gibt es jedoch nicht. Gaskunden können nach Einschätzungen von Veneko-Geschäftsführer Tobias Hirt über 1.000 Euro zurückfordern. Bei Stromkunden liegt der Betrag im mittleren dreistelligen Bereich – abhängig von der Restvertragslaufzeit.
Energiedisocunter: Anwalt rät Kunden zu klagen
Hirt rechnet jedoch nicht damit, dass die Energiediscounter den entsprechenden Schadensersatz freiwillig zahlen. Das Handelsblatt berichtet von einem Vergleichsangebot einer ehemaligen Grünwelt-Kundin. Sie forderte 1.300 Euro, doch das Unternehmen hat ihr lediglich 140 Euro geboten.
Auch Juristen wie etwa Marek van Hattem von der Kölner Kanzlei Himmelreither sind derzeit mit etlichen Fällen von wütenden Kunden konfrontiert. Nach den Forderungsschreiben empfiehlt er: „Wenn darauf nicht reagiert wird, empfehlen wir grundsätzlich allen Mandanten zu klagen.“
Erst vor wenigen Tagen hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Vorermittlungen im Zusammenhang mit den Kündigungen und einer Strafanzeige eröffnet, berichtete der Spiegel am vergangenen Dienstag (25. Januar). Zu einem konkreten Tatvorwurf machte die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge jedoch keine Angaben. (ph/AFP) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.