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Supermarkt-Regeln bei Aldi, Lidl oder Rewe: Hamstern, Umtausch, Einkaufswagen - Was erlaubt ist - und was nicht

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Um die Verbraucherrechte im Supermarkt ranken sich viele Mythen. Ein Überblick, was Kunden dürfen - und was nicht.

München - Egal, ob Mehl, Klopapier oder Sonnenblumenöl. Seit der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg verkaufen immer mehr Supermärkte einzelne Produkte nur noch in handelsüblichen Mengen. Offen ist hierbei die Frage, was unter handelsüblichen Mengen genau verstanden wird. Diese und andere Fragen werden hier beantwortet.

Supermarkt-Regeln bei Aldi, Lidl oder Rewe: Hamstern, Umtausch, Einkaufswagen - Was alles erlaubt ist

Ein Gesetz zu handelsüblichen Mengen gibt es nicht. Laut Handelsverband Bayern kann jeder Händler selbst festlegen, was unter handelsüblichen Mengen zu verstehen ist. „In den meisten Fällen bezeichnet der Begriff handelsübliche Menge jedoch mehr als eins“, sagt Julia Zeller, Sprecherin der Verbraucherzentrale.

Corona-Pandemie: Muss im Supermarkt weiter eine FFP2-Maske getragen werden?

Seit dem 3. April muss eigentlich keine Maske mehr im Supermarkt getragen werden. Händler können jedoch aufgrund ihres Hausrechtes selbst entscheiden, ob Kunden weiterhin eine Maske nutzen müssen. 

Supermarkt-Regeln: Kann gekaufte Ware umgetauscht werden?

Nein, es gibt für einwandfreie Ware kein Widerrufungsrecht im Supermarkt. Steht kein Hinweis an der Kasse oder auf dem Kassenbon, empfiehlt es sich, den Händler direkt anzusprechen, ob ein Produkt (zum Beispiel Kleidung) im Ausnahmefall doch umgetauscht werden kann. Märkte zeigen sich hier oft kulant. Julia Zeller weist darauf hin, dass mündlich getroffene Vereinbarungen unbedingt schriftlich festgehalten werden sollten. Ein Umtausch ohne das Vorzeigen des Originalbons geht häufig nicht.

Verbraucher sollten zudem direkt an der Kasse überprüfen, ob Ware beschädigt ist, und sich an den Kassierer wenden. Nach Verlassen des Ladens ist die Rechtslage schwierig. Oft kann nicht nachgewiesen werden, ob die Ware nicht erst nach dem Kauf beschädigt wurde. In diesem Fall muss der Händler sie nicht zurücknehmen. Ist das Produkt jedoch beispielsweise vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben, muss der Händler es zurücknehmen. Hier gilt das Gewährleistungsrecht, nachdem Supermärkte einwandfreie Ware verkaufen müssen.

Regeln im Supermarkt: Muss ein Kassierer Kleingeld oder große Geldscheine annehmen? 

Das Kassenpersonal ist nicht dazu verpflichtet, große Mengen an Kleingeld (mehr als 50 Münzen) anzunehmen. Dasselbe gilt für große Scheine. Der Handelsverband Bayern weiß darauf hin, auf das Verhältnis zwischen Ware und Zahlungsmittel zu achten. Will ein Kunde beispielsweise eine Packung Kaugummi mit einem 100-Euro-Schein zahlen, muss der Kassierer diesen nicht zwingend annehmen. 

Aldi, Lidl, Edeka und Co.: Gilt der Preis am Warenregal oder an der Kasse? 

Grundsätzlich ist immer der Preis an der Kasse, der richtige. Angaben im Supermarkt sind nicht verbindlich.

Supermarkt-Regeln in Deutschland: Wann sollte der Kassenbon oder das Wechselgeld kontrolliert werden?

Kassenbons und Wechselgeld sollten unbedingt direkt nach dem Einkauf noch im Geschäft kontrolliert oder abgezählt werden. Nur dann kann man sicher nachweisen, ob beispielsweise ein Joghurt weniger gekauft als abgerechnet wurde. Sollte doch erst zu Hause auffallen, dass zu viel gezahlt wurde, kann man im betreffenden Supermarkt nach einem Kassensturz fragen. Hier muss man allerdings auf die Kulanz des Händlers hoffen.

Supermärkte: Wer zahlt, wenn ein Produkt im Laden beschädigt wird?

Grundsätzlich gilt „Wer das Eigentum eines anderen beschädigt, haftet für den Schaden“, sagt der Handelsverband Bayern. Geht ein Produkt noch im Laden kaputt, ist der Verbraucher jedoch nur dazu verpflichtet, den Einkaufs- und nicht den vollen Preis zu erstatten, so Julia Zeller. Kann der Kunde jedoch nichts für den Schaden, weil ein Produkt beispielsweise schlecht gestapelt wurde, haftet der Supermarkt. Bei Kindern gilt: Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Hierbei spielt auch das Alter des Kindes eine Rolle. Je jünger das Kind, desto eher haften Eltern. Kinder ab sieben können bereits selbst haften. Ab 18 Jahren haften Jugendliche in vollem Umfang.

Aldi, Lidl, Edeka oder Rewe: Wer haftet bei Unfällen?

Stürzt ein Kunde aufgrund eines frisch gewischten Bodens, haftet der Supermarkt. Ist der Unfall selbst verschuldet, haftet der Verbraucher selbst.

Dürfen Produkte im Supermarkt vor dem Bezahlen verzehrt werden?

Bis ein Produkt an der Kasse bezahlt wird, ist es Eigentum des Supermarktes. „Das Aufreißen von Produkten oder das Essen einer Erdbeere verpflichtet zum Kauf“, sagt der Handelsverband Bayern. „Rein rechtlich ist das Naschen im Supermarkt Diebstahl“, sagt die Verbraucherzentrale. Supermärkte zeigen sich auch hier oft kulant. Auf der sicheren Seite ist, wer vorab das Personal fragt.

Können Einkäufe mit dem Einkaufswagen bis nach Hause transportiert werden?

Nein, das wäre Diebstahl. Sowohl Einkaufswagen als auch Korb sind Eigentum des Supermarktes. Selbstverständlich dürfen erworbene Waren damit zum Auto oder Fahrrad gebracht werden.

Supermärkte und Discounter: Wie lange muss ein Sonderangebot verfügbar sein?

„Rein rechtlich gibt es keinen Mindestzeitraum für die Verfügbarkeit von Angeboten. Der Zusatz, nur solange der Vorrat reicht, ist ausreichend“, sagt Julia Zeller. Viele Supermärkte vermerken im Kleingedruckten der Angebotsprospekte, wie lange die Ware verfügbar ist. Im Normalfall kann von zwei Tagen ausgegangen werden. Bei frischer Angebotsware ist der Zeitraum häufig kürzer. Ist eine Ware schneller ausverkauft, muss der Händler nachweisen, dass beispielsweise weniger Ware geliefert wurde, so Julia Zeller. 

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Supermarkt-Regeln: Darf die eigene Tasche statt eines Einkaufswagens oder Korbs im Laden genutzt werden?

Der Handelsverband Bayern und die Verbraucherzentrale raten grundsätzlich davon ab, die eigene Tasche anstatt eines Wagens oder Korbs zu verwenden. Hier kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Für den Supermarkt ist es auf den ersten Blick nicht ersichtlich, ob ein Kunde nur keinen Wagen oder Korb verwenden wollte oder ob es sich hier um Ladendiebstahl handelt. Grundsätzlich zeigen sich viele Händler zwar kulant, auf der sicheren Seite ist jedoch, wer einen Wagen oder Korb verwendet. Caroline Midderhoff

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