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Telekom-Aktie und der Dax: Entwicklung, Dividende und die Erstnotiz

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Kursentwicklung der Aktie der Deutschen Telekom von 1996 bis 2016
Die Entwicklung der Aktie der Deutschen Telekom im Jahr 2016 © picture-alliance/ dpa-infografik

Die Telekomaktie wurde 1996 ausgegeben. Es erfolgte eine große Marketing-Kampagne. Die weitere Entwicklung war von Höhen und Tiefen mit einem Kurssturz geprägt.

Bonn - Bis in die 90er Jahre des 20. Jahrhunderts hinein waren Aktiengeschäfte Anlagen für Geschäftsleute und Unternehmen. Privatanleger waren selten an DAX-geführten Unternehmen beteiligt. Mit dem Börsengang der Deutschen Telekom am 18.11.1996 gab es die erste Veränderung auch für Kleinanleger. Die Telekom bewarb die T-Aktie offensiv in einer großangelegten Werbekampagne mit Manfred Krug und mit dem neuen Branding Magenta. Ebenso konnte sie Börsenguru André Kostolany als Fürsprecher für die Aktie gewinnen.

Mit dieser Kampagne konnte die Deutsche Telekom große Erfolge verbuchen. Die T-Aktie war bei ihrer Ausgabe um das Fünffache überzeichnet. Insgesamt drei Mal wurden bislang Aktien der Deutschen Telekom aufgelegt, die ehemals unter der WKN: 555750 und heute unter der ISIN: DE0005557508 zu handeln sind. Gleich in mehreren Ländern und Indizes wurde die Aktie aufgelegt. So ist die Aktie im Eurostoxx50 gelistet und wird auch an der New Yorker Stockexchange gehandelt.

Mit der Empfehlung zum Crash

Die Telekomaktie konnte in den ersten Jahren nach dem Börsengang hohe Gewinne erzielen. Bei einem Emissionswert von 28,50 DM erreicht sie gleich am Ausgabetag einen Kurs von 33 DM. Zwei weitere Börsengänge folgten in den Jahren 1999 und 2000. Im Jahr 2000 verkaufte die Bundesrepublik weitere 200 Millionen T-Aktien zu einem Preis von je 66,50 Euro. Die Telekom-Aktie wurde damals als sichere Wertanlage und Rentenvorsorge beworben. Selbst der sonst sehr kritische Kostolany war vom Erfolg der T-Aktie überzeugt. Heute sind rund 14,6 Prozent der Anteilseigner private Kleinanleger. 17,4 Prozent der Wertpapiere sind bei der KfW-Bank hinterlegt, weitere 14,3 Prozent hält der Bund in seinem eigenen Depot. Mehr als die Hälfte der Aktien werden mit 53,7 Prozent von institutionellen Anlegern gehalten. Ab dem Jahr 2001 verfiel der Börsenwert des Unternehmens jedoch rasant. Diverse Fehlentscheidungen der Unternehmensspitze führten zu hohen Umsatzverlusten der Telekom. Daraus resultierte ein Kurssturz der T-Aktie, die zwischendurch unter einen Preis von 10 Euro pro Aktie führte. Ihren Tiefststand erreichte sie im Jahr 2009 bei einem Kurs von 7,38 Euro. Zum Teil musste auf eine Ausschüttung der Dividende verzichtet werden. Im Jahr 2001 wurden im Mai 2 Cent pro Aktie an Dividende ausgezahlt.

Kursentwicklung in den 2010er Jahren

Mit einer Umstrukturierung des Portfolios und der Erschließung neuer Märkte insbesondere im Bereich des Glasfasernetzausbaus konnte die Telekom ihren Umsatz und ihr EBITDA deutlich steigern. Damit erholte sich die T-Aktie wieder. Die Kursentwicklung unterliegt jedoch immer noch deutlichen Schwankungen. Für das Jahr 2019 hat die Deutsche Telekom angekündigt, 60 Cent pro Aktie an Dividende auszuschütten, nachdem der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent gestiegen war. Die Aktie notierte nach dem Corona-Crash im April 2020 mit einem Preis von unter 15 Euro jedoch weit unter den Ausgabewerten des zweiten und dritten Börsengangs der Deutschen Telekom. Alte Unternehmensentscheidungen aus den Jahren 2000 bis 2002 wirken sich immer noch negativ auf den Börsenwert aus. Einen Aufschwung erfährt das Ergebnis und die Börsenbewertung jedoch durch die Investition und den Ausbau des 5G-Netzes. Insgesamt wird die T-Aktie Magenta spätestens seit dem Jahr 2014 als eines der wertvollsten Papiere im DAX gehandelt.

Klagen gegen den weiteren Börsengang

Gegen die weiteren Börsengänge in den Jahren 1999 und 2000 erhoben einige Privatanleger Klagen, da sie Unrichtigkeiten in den Börsenprospekten wähnten und drohende Kursverluste durch die im Umlauf befindlichen Aktien befürchteten. Im ersten Verfahren stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass es keinen Schadensersatzanspruch gäbe. Diese Entscheidung wurde jedoch 2014 vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das OLG Frankfurt zurückgegeben. Das Verfahren ist im Jahr 2020 noch offen.

Von Sebastian Reif

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