Die Firmen können auch "Kontrollkosten" geltend machen, die durch Zutrittsbeschränkungen wie 2G oder 2G-Plus entstehen, etwa weil sie mehr Personal brauchen, wie die Ministerien betonten. Die Zuschüsse zu Investitionen für bauliche Maßnahmen etwa zur Umsetzung von Hygienekonzepten dagegen werden gestrichen. "Nach mehr als anderthalb Jahren Pandemie sind die erforderlichen Anpassungen auf breiter Basis abgeschlossen", hieß es zur Begründung.
Neu ist den Angaben zufolge auch eine großzügigere Regelung des Eigenkapitalzuschlags: Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind. Unternehmen, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren und im Dezember einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen hatten, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 50 Prozent.
Soloselbstständige können Neustarthilfe beantragen, die ebenfalls bis Ende März zur Verfügung steht. Pro Monat können sie 1500 Euro bekommen, insgesamt also 4500 Euro. Diese Anträge sollen "noch im Januar" möglich sein.
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