Verbrenner-Aus ab 2035? Was auf Autofahrer zukommt
Die EU hat sich nach langem Ringen auf ein Verbrenner-Verbot geeinigt. Doch was bedeutet das für Verbraucher? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Brüssel – Ab 2035 soll Schluss sein mit Verbrennern – zumindest in der EU. Vertreter der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments in Brüssel einigten sich darauf, neue Autos mit Benzin- und Dieselantrieb ab dem Jahr 2035 in der EU nicht mehr zuzulassen. Das teilte die tschechische Ratspräsidentschaft am Donnerstag (27. Oktober) mit. Damit setzt die EU auch stark auf die Elektromobilität in der Zukunft.
Die Vereinbarung stelle eine „historische Entscheidung der EU für das Klima“ dar, erklärte der französische Abgeordnete Pascal Canfin, der den Umweltausschuss des EU-Parlaments leitet. Damit werde das Ziel „von hundert Prozent emissionsfreien Fahrzeugen“ bis zum Jahr 2035 „endgültig bestätigt“. Doch was bedeutet diese „historische Entscheidung“ für die Verbraucher?
Verbrenner-Aus: Was hat die EU beschlossen?
Ab dem Jahr 2035 dürfen nur noch Neuwagen verkauft werden, die im Betrieb keine Treibhausgase ausstoßen. Dann dürfen also keine neuen Benzin- und Diesel-Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkauft werden. Im Jahr 2026 soll die Entscheidung aber erneut überprüft werden können. Zudem ist im Kompromiss eine Bitte an die EU-Kommission festgehalten, zu überprüfen, ob der Einsatz von sogenannten E-Fuels für Autos künftig in Frage kommen könnte.
Gibt es auch Ausnahmen?
Ja. Ausnahmen soll es für Hersteller geben, die weniger als 10.000 Autos pro Jahr produzieren - also Hersteller von Luxusautos wie Ferrari. Die Einigung lässt zudem die Möglichkeit offen, dass es künftig auch grünes Licht für mit sogenannten E-Fuels betriebene Neuwagen mit Verbrennern gibt.
Darf ich mein Auto mit Verbrennungsmotor dann 2035 nicht mehr fahren?
Doch, Verbrenner dürfen auch nach Inkrafttreten der Regelung noch gefahren werden. Es dürfen lediglich keine Neuwagen, die Treibhausgase ausstoßen, verkauft werden.
Was passiert mit meinem alten Verbrenner?
Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Wie sich eine Entscheidung auf die Preise für gebrauchte Verbrenner auswirkt, hängt von vielen Faktoren ab. Ein generelles Verkaufsverbot für gebrauchte Autos mit Verbrennungsmotor ist nicht vorgesehen. Wie sich die neuen Regeln aber auf andere Bereiche wie den Ausbau von Ladeinfrastruktur oder die Tankstellenabdeckung auswirken, ist ebenfalls noch offen.
Kommen die Einschränkungen auf jeden Fall?
Wenn sich die Unterhändler der beiden EU-Institutionen auf einen Kompromiss geeinigt haben, muss der Ministerrat beziehungsweise das Parlament zwar noch formell zustimmen. Theoretisch könnte ein solcher Kompromiss auch wieder gekippt werden, wenn sich Regierungen oder Fraktionen quer stellen. Da die roten Linien der Verhandlungsteilnehmenden jedoch vorher bekannt sind, findet sich für die Kompromisse - sobald einer gefunden ist - auch in der Regel eine Mehrheit.
Ist der nächste Schritt ein Fahrverbot für Verbrenner?
Davon ist nicht auszugehen. Pläne, Autos mit Verbrennungsmotor komplett von Straßen zu verbannen, sind bislang nicht im Gespräch. Realistisch ist, dass durch ein Verkaufsverbot klassische Benziner und Diesel automatisch immer seltener werden.
Gilt das Verbot nur für Autos?
Nein, auch kleinere Transporter sind betroffen.
Wie sieht es mit der Ladeinfrastruktur in Deutschland aus?
Der Bundesnetzagentur wurden zum 1. September knapp 70 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos in Deutschland gemeldet. Anfang 2021 gab es knapp 41 600. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) schätzte das Vorankommen beim Ladesäulenausbau zuletzt als gut ein. Der Verband der Automobilindustrie hatte jedoch immer wieder Zweifel, ob der Ausbau tatsächlich schnell genug vorangeht.
Nach dem „grünen Licht“ seitens EU-Parlament wettert Bayerns Staatsregierung gegen das Verbrenner-Verbot. Markus Söder und Hubert Aiwanger erwarten „kubanische Verhältnisse“. (ph/dpa)