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Grundsteuer: Verspätungszuschlag und Schätzung – Wer die Abgabe verpasst, muss blechen

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Von: Patricia Huber

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Ende Januar ist die Grundsteuererklärung endgültig fällig. Doch wer bis dahin immer noch nicht abgegeben hat, muss im Zweifel mit hohen Kosten rechnen.

München/Berlin – Alle Grundeigentümer in Deutschland müssen bis zum 31. Januar die neue Grundsteuererklärung abgeben. Insgesamt betrifft das rund 36 Millionen Immobilien. Abgegeben wurden bisher jedoch nur etwas mehr als 16 Millionen Steuererklärungen. Ein Großteil scheint sich noch davor drücken zu wollen. Doch das kann teuer werden.

Grundsteuer: Expertin rechnet mit Erinnerungsschreiben

Denn die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung ist verpflichtend, wie Daniela Karbe-Geßler, Leiterin der Steuerabteilung beim Steuerzahlerbund, gegenüber Merkur.de erklärt. Sie macht deutlich, dass kein Grundeigentümer drumherum kommen wird, die Erklärung auszufüllen. Wer es versäumt oder sich schlichtweg weigert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Aber was passiert, wenn man die Dokumente nicht ausfüllt und abgibt? „Wir gehen davon aus, dass die Finanzverwaltungen gegebenenfalls drei bis vier Wochen nach Ablauf der Frist Erinnerungsschreiben versenden werden. Dann wird es vermutlich nochmal eine Frist geben, bis zu dieser der Eigentümer dann die Erklärung abgeben soll“, macht Karbe-Geßler deutlich.

Mit einer generellen Fristverlängerung, wie es sie bereits einmal gab, rechnet sie jedoch nicht. Und auch der Steuerzahlerbund fordert dies nicht. Schließlich wäre die Grundsteuererklärung eigentlich schon im Oktober fällig gewesen. Aufgrund der geringen Abgabe-Zahlen hat Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Frist dann noch bis Ende Januar 2023 verlängert.

Grundsteuer-Expertin: „Schätzungen sind erfahrungsgemäß teurer“

Wer auch nach dem Erinnerungsschreiben nicht reagiert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Karbe-Geßler erklärt hierzu: „Wenn auch diese Frist verstreicht, können die Finanzverwaltungen einen Verspätungszuschlag erheben, weil es eine gesetzliche Pflicht ist, die Erklärung abzugeben.“ Dieser Verspätungszuschlag ist bei Steuererklärungen die gängige Methode bei Trödlern. Die Höhe ist dabei sehr individuell, beträgt jedoch mindestens 25 Euro und maximal 25.000 Euro. Im Zweifel kann es also ziemlich teuer werden.

Wer selbst dann die Grundsteuererklärung nicht erledigt, muss mit einer Schätzung rechnen. „Ende 2023, Anfang 2024 könnte es also sein, dass dann diejenigen, die sich weigern oder die eine Abgabe bis dahin versäumt haben, eine Schätzung bekommen. Schätzungen sind erfahrungsgemäß immer höher als der tatsächliche Wert“, macht die Steuerexpertin vom Steuerzahlerbund klar. Schließlich muss in diesem Fall das Finanzamt Werte wie die Wohnfläche schätzen – und im Zweifel muss der Eigentümer dann dauerhaft deutlich mehr Steuern bezahlen, als es vielleicht eigentlich nötig wäre.

Wichtig jedoch: In Einzelfällen kann eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung beantragt werden. Diese muss jedoch begründet werden. Wer also die Möglichkeit hat, sollte sich unbedingt rechtzeitig um das Ausfüllen der neuen Steuererklärung kümmern – sonst kann es teuer werden. (ph)

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