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Zusatzverdienst zur Rente? Diese Vorschriften gelten 2024 für Rentner mit einem Nebenjob

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Eine Rentnerin bezieht ein jährliches Einkommen von 128.000 Euro brutto und verdient damit „fast besser als im Berufsleben“.
Wer eine Rente bezieht, muss seit 2024 im Nebenjob bestimmte Einkommensgrenzen berücksichtigen. Für einige gelten Obergrenzen, für andere nicht. © Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Wer Pension bezieht und weiterhin tätig sein möchte, muss bestimmte Einkommensgrenzen einhalten: Für welche Pensionstypen es feste Obergrenzen gibt – und für welche nicht.

Berlin – Weiterarbeiten trotz Renteneintritt – das kann viele verschiedene Gründe haben. Die einen haben Spaß am Arbeiten, die anderen brauchen das Geld, um vernünftig über die Runden zu kommen. Grundsätzlich ist ein Nebenjob problemlos möglich, wenngleich einige Rentnerinnen und Rentner bislang eine Hinzuverdienstgrenze beachten mussten. Alters- und Frührentnern sowie Empfängern einer Erwerbsminderungsrente drohte teilweise sogar eine Rentenkürzung bei zu hohen Einnahmen aus dem Nebengeschäft. Früher lag die Obergrenze bei 6.300 Euro Zusatzverdienst pro Jahr. Das hat sich aber nun geändert.

Rente mit Spielraum bei Nebenverdienst: Seit Januar 2024 gelten folgende Regeln für Rentner

So haben sich die Regeln zum Dazuverdienst seit dem 1. Januar 2023 bzw. 1. Januar 2024 deutlich angepasst. Für „normale“ Altersrentner und Frührentner, also Menschen, die ihre Altersrente vor der Regelaltersgrenze beziehen, wurde diese Regelung gar endgültig gestrichen. Zuvor hatte die Bundesregierung die frühere Obergrenze von 6.300 Euro während der Corona-Pandemie im Rahmen des Sozialschutz-Pakets für drei Jahre aufgehoben.

So konnten frühzeitige Ruheständler bis zu 44.590 Euro zusätzlich verdienen, 2021 und 2022 stieg der Betrag gar auf 46.060 Euro. Mit dieser Maßnahme sollten Rentnerinnen und Rentner dazu animiert werden, im damals vielerorts völlig überlasteten Gesundheitssektor auszuhelfen.

Erwerbsminderungsrente mit Nebenjob ergänzen: Arbeitszeit und Obergrenzen befolgen

Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, unterliegen allerdings nach wie vor Hinzuverdienstgrenzen. Als Erwerbsminderungsrentner bezieht man entweder eine volle oder eine halbe Erwerbsminderungsrente. Hierzu zählen etwa Einnahmen aus dem Ehrenamt, Angestelltenlöhne, sonstige Gewinne, Vorruhestandsgelder oder auch Krankengelder. Rund 350.000 Menschen stellen pro Jahr einen entsprechenden Antrag.

Wer diese Rente mit einem Nebenjob aufbessern möchte, muss dies zuerst der Deutschen Rentenversicherung melden – und dann folgende Regeln beachten:

Freibetrag für Hinterbliebenenrente: Das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts

Rund 5,5 Millionen Menschen bezogen laut der Deutschen Rentenversicherung 2023 eine Hinterbliebenenrente – davon waren 656.000 im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Während Empfänger einer Waisenrente gar keine Einkommensgrenzen beachten müssen, gibt es für Witwern bzw. Witwen konkrete Regelungen. Seit dem 1. Juli 2024 liegen die Einkommensgrenzen bundesweit bei 1.038,05 Euro (netto) im Monat – 45 Euro mehr als zuvor. Der Freibetrag umfasst 26,4-Mal den aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro. Somit ist auch geregelt, dass der Freibetrag sich dem (steigenden) Rentenwert anpasst. Allerdings hat die Ampel-Regierung Anfang Juli bekannt gegeben, dass sie den Freibetrag bei der Witwenrente erhöhen will.

Diese Einkünfte werden bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt

Mit jedem Kind, das eine Waisenrente bezieht, steigt der Freibetrag übrigens um 220 Euro. Zudem werden ähnlich wie bei der halben Erwerbsminderungsrente 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet.

Einkünfte, die bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden, sind Löhne, Erträge aus Selbstständigkeit, Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft. Zusätzlich werden noch Einkommensgrundlagen wie etwa Krankengeld, Alters-, Betriebs- und Zusatzrenten sowie Vermögenseinkommen aus Zinsen oder Mieten eingespeist.

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