Diskussion: Welche Folgen würde ein Burkaverbot mit sich ziehen?
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In Österreich dürfen seit dem 1. Oktober Gesichter generell nicht mehr in der Öffentlichkeit verhüllt werden. Das betrifft alle Trägerinnen von Burkas oder Nikabs und für alle anderen Menschen, die ihr Gesicht auf irgendeine Weise bedecken. So ist es zum Beispiel untersagt, Atemschutzmasken ohne medizinische Notwendigkeit zu tragen.
Gefordert werden diese Maßnahmen immer wieder auch in Deutschland. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer verlangt ein Verbot von Gesichtsschleiern ähnlich wie in Österreich, Belgien und Frankreich auch hierzulande. „Ein Verbot ist möglich und notwendig. Das deutsche Verbötchen zur Vollverschleierung muss so wie in anderen Ländern Europas ausgeweitet werden“, sagte Scheuer der Passauer Neuen Presse. „Wir geben unsere Identität nicht auf, sondern sind bereit, dafür zu kämpfen. Die Burka gehört nicht zu Deutschland“, erklärte der CSU-Politiker.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Doch gibt es quer durch die politischen Lager Bedenken, ob ein Verbot verfassungsrechtlich überhaupt durchsetzbar wäre. Ein umfassendes Burkaverbot in der Öffentlichkeit sei in Deutschland unmöglich – selbst wenn man dafür das Grundgesetz ändern wollte - zu diesem Ergebnis kam schon 2010 ein verfassungsrechtliches Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Denn Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und gewährleistet die ungestörte Religionsausübung.
Cem Özdemir (Bundesvorsitzender der Partei Bündnis 90/Die Grünen) betonte auf seiner Facebook-Seite, dass deshalb die Verfassungsmäßigkeit im Rechtsstaat entscheidend sei und nicht die Frage, ob man sich daran störe. Nichtsdestotrotz könne man aber auch eine Vollverschleierung im öffentlichen Raum zum Thema machen, kritisieren und dort wo gesetzlich möglich verhindern. „Für mich bleibt die Vollverschleierung und insbesondere die Idee dahinter menschenunwürdig“, so Özdemir.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat allerdings in zwei Urteilen befunden, dass die Gesetze zum Verbot in Frankreich und Belgien rechtens sind.
Kann EU-Recht nicht deutsches Recht brechen?
Zwar hat EU-Recht Vorrang vor deutschem Recht, auch vor dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe behält sich seit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag 2009 jedoch eine sogenannte Identitätskontrolle vor. Es könne EU-Recht für unanwendbar erklären, um die Identität des deutschen Grundgesetzes im Kern zu bewahren.
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Gleiches Recht für alle Bürger
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass es mit einem Burkaverbot, sollte es wider Erwarten das Verfassungsgericht passieren, alleine nicht getan wäre. So müsse die Begründung den Schwerpunkt auf sicherheitsbedenkliche Aspekte legen, womit das bisherige Vermummungsverbot nicht mehr auf Versammlungen, Demonstrationen usw. beschränkt wäre. Auch Motorradhelme, Ski- und Atemschutzmasken (wie in Österreich) dürften nicht mehr zweckentbunden getragen werden.
Mehr Informationen zu den möglichen Auswirkungen eines Verbots sehen Sie in unserem Video:
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